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WENN SIE IN SPANIEN SIND
Wenn Sie eine NIE benötigen und sich in Spanien befinden, geben Sie uns Ihre Daten und wir vereinbaren einen Termin bei der Polizeistation in Ihrer Nähe oder an der Adresse Ihrer Wahl.
Sobald Sie Ihre spanische NIE erhalten haben, teilen Sie uns Ihre Nummer mit und unsere Mitarbeiter werden Sie im Steuerzahlerregister (Hacienda) registrieren. Dieser Schritt ist bei jedem Immobilienkauf vor einem Notar unerlässlich. In Spanien müssen Sie für den Erwerb einer Immobilie nicht nur eine NIE beantragen, sondern sich auch bei der Hacienda registrieren.
WENN SIE NICHT IN SPANIEN SIND
Wenn Sie eine NIE benötigen und sich nicht in Spanien befinden, können Sie dem spanischen Konsulat oder der Botschaft in Ihrem Land eine Vollmacht ausstellen, um Ihren NIE-Antrag bei der Polizeiwache einzureichen. In diesem Fall stellen wir Ihnen einen Personalausweis (DNI) zur Verfügung, damit der Notar die Vollmachten ausstellen kann. Achten Sie darauf, dass das Konsulat oder die Botschaft die Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses mit einem Stempel versieht, da die Vollmacht sonst unwirksam ist.
Senden Sie uns die Vollmacht und wir gehen persönlich zur Polizeistation, um Ihre NIE anzufordern. Sobald diese vorliegt, werden Sie von unseren Beauftragten in das Steuerregister (Steuerverwaltung) eingetragen.
Tipp: Wenden Sie sich für die Durchführung des Verfahrens nicht an einen Notar in Ihrem Land. Es ist immer besser und schneller, zu einem Konsulat oder einer Botschaft zu gehen.
Wofür? Denn wenn Sie sich an einen Notar in Ihrem Land wenden, muss das vom Notar erstellte Dokument von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und anschließend vom Innenministerium Ihres Landes mit einer Apostille versehen werden.
Es ist ein langwieriges und teures Verfahren.